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Export nach Europa: die Betriebsanleitung nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die Richtlinie 2006/42/EG und gilt ab dem 20. Januar 2027. Wenn Sie Maschinen oder Sicherheitsbauteile für Europa herstellen, ändert sich Folgendes an der Betriebsanleitung.

Veröffentlicht · EXPORTREADY-Team · 7 Min. Lesezeit

Sicherheitsseite einer Betriebsanleitung mit nummerierten Gefahrenbereichen, Demonstrationsfall

Von der Richtlinie zur Verordnung

Eine Richtlinie wird in nationales Recht umgesetzt; eine Verordnung gilt unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten. Für Hersteller bedeutet das weniger nationale Unterschiede und eine einzige Referenz für den Inhalt der Anleitung: Anhang III, Abschnitt 1.7.4.

Betriebsanleitung in digitaler Form

Die Verordnung erlaubt digitale Betriebsanleitungen. Dafür muss der Hersteller auf der Maschine oder der Verpackung angeben, wie sie abrufbar sind, sie während der erwarteten Lebensdauer und mindestens zehn Jahre verfügbar halten und sie auf Verlangen des Nutzers beim Kauf innerhalb eines Monats kostenlos in Papierform liefern. Ist die Maschine auch für nicht gewerbliche Nutzer bestimmt, müssen die wesentlichen Sicherheitsinformationen auf Papier beiliegen.

Sprache

Die Anleitung muss in einer für die Nutzer leicht verständlichen Sprache abgefasst sein, die der Mitgliedstaat des Inverkehrbringens festlegt. Für den Verkauf in Deutschland brauchen Sie also eine deutsche Fassung.

Mindestinhalt

Anhang III legt fest, was die Anleitung enthalten muss, unter anderem:

  • Name und Anschrift des Herstellers und Bezeichnung der Maschine
  • EU-Konformitätserklärung oder ein Dokument mit deren Inhalt
  • Allgemeine Beschreibung sowie für Bedienung und Wartung nötige Zeichnungen und Schaltpläne
  • Bestimmungsgemäße Verwendung und vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
  • Anweisungen zu Montage, Installation, Anschluss und Inbetriebnahme
  • Restrisiken und vom Nutzer zu treffende Schutzmaßnahmen
  • Wartung, Einstellung und Ersatzteile
  • Geräuschemission und weitere je nach Maschinenart geforderte Angaben

Vorgehen

Ausgangspunkt ist die Risikobeurteilung (ISO 12100): Die Anleitung muss die Restrisiken abbilden, die die Konstruktion nicht beseitigt. Für die Struktur sind IEC/IEEE 82079-1 (Gebrauchsanleitungen) und ISO 20607 (Betriebsanleitung für Maschinen) nützliche Referenzen.

Die Anleitung ist Teil der technischen Unterlagen; Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung verantwortet der Hersteller, bei Maschinen nach Anhang I unter Beteiligung notifizierter Stellen.

Sie exportieren Maschinen nach Europa? Wir erstellen die Anleitung in der Struktur der Verordnung.

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die Verordnung (EU) 2023/1230?

Ab dem 20. Januar 2027. Bis dahin gilt die Richtlinie 2006/42/EG.

Darf ich die Anleitung nur als PDF liefern?

Ja, das digitale Format ist zulässig. Auf Verlangen beim Kauf müssen Sie aber kostenlos Papier liefern, und bei Maschinen auch für nicht gewerbliche Nutzer gehören die wesentlichen Sicherheitsinformationen auf Papier.

Referenzen: Verordnung (EU) 2023/1230, Artikel 10 und Anhang III Abschnitt 1.7.4; ISO 12100; IEC/IEEE 82079-1; ISO 20607. Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Konformitätsbewertung.

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